Sie kennen das sicher, bei Sturm oder auch bei viel Schnee brechen schnell mal Äste ab oder der Bäum fällt sogar um. Beschädigt der Baum etwas, muss JEMAND für den Schaden aufkommen.
Aber wer ist dieser Jemand?
Grundsätzlich ist der Bauminhaber haftbar. Aber Achtung, jener ist unterschiedlich definierbar. Wenn Sie zum Beispiel einen Garten zu Ihrer Wohnung gemietet haben, sind Sie der temporäre Eigentümer des Baumes auf dem Grundstück. Somit wären Sie im Falle des Falles für die Schäden haftbar.
Tipp: Streichen Sie also am besten den Haftgrund für umgestürzte Bäume vor der Unterschrift aus dem Mietvertrag heraus.
Was ist zu beachten als Bauminhaber?
Wenn der umgeknickte Baum oder abgebrochene Äste Ihr Eigentum beschädigen, kann die Gebäudeversicherung für die Kosten einspringen. Außerdem kann die Eigentümerhaftpflicht für die Zerstörung bei Ihren Nachbarn aufkommen.
WICHTIG ! Keine Versicherung muss die angefallenen Kosten decken, sofern bei der Inspektion Mängel entdeckt wurden.
Wichtige Merkmale, wann ein Baum bedrohlich wird:
- Haben Sie vielleicht bei Bauarbeiten im Garten die Wurzeln beschädigt?
- Ist der Baum bereits morsch oder von Schimmel befallen?
- Kann er altersbedingt umfallen oder können Äste leicht abbrechen?
- Hält der Baum einem Sturm nicht mehr stand?
Zusätzlich sollten Sie bei Ihrer Versicherung einen Zusatz, der auch derartige Schäden abdeckt, fordern. Bevor Sie aber den Teufel an die Wand malen. Pflegen Sie Ihre Bäume und schneiden Sie ab und zu Baumkronen und Äste ab, so werden die Angriffspunkte für Wind oder Schnee vermindert.